Samstag, 22. Februar 2014

Zahnbehandlung was zahlt die PKV?

Für viele Versicherte ist der Katalog der erstattungsfähigen Leistungen beim Zahnarzt viel wichtiger als ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung. Aus diesem Grund erfreut sich auch die Zahnzusatz-Versicherung einer hohen Beliebtheit, weil sie spezifisch diesen gewünschten Versicherungsschutz für wenig Geld abdeckt. Allerdings ist die Höhe der Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzpolice (so genannte Zahnbehandlungsversicherung oder Zahnversicherung) besonders begrenzt (Summenbegrenzung). Damit wird vermieden, dass sich Personen versichern und "sofort" hohe Leistungen in Anspruch nehmen. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Versichertengemeinschaft, weil so "Schmarotzer" nicht zu Lasten der Gemeinschaft gleich hohe Kosten verursachen. Es gibt aber auch günstige Krankenvollversicherungen, die ausreichenden Versicherungsschutz im Hinblick auf die Erstattung bei Zahnbehandlung (ZB) und Zahnersatz (ZE) bieten. Sofern Sie Wert auf gute Zahntarife legen, ist dies bei der Auswahl der Krankenversicherung bereits vorzugeben. Ein Zahntarif bestimmt die Höhe der Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Prophylaxe und Zahnersatz und auch die Kosten für spezielle Kieferorthopädie. Als Faustregel können Sie bei Zahnbehandlungen mit einer Kostenerstattung 80% und 100% rechnen. Beim Zahnersatz ist der Erstattungs-Prozentsatz in der Regel etwas geringer. Manche Krankenversicherer beiten auch Tarife an, in denen man vollständig den Versicherungsschutz für Zahnleistungen ausklammern kann. Zahnzusatzversicherung

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