Sonntag, 23. Februar 2014

Können nur reiche sich privat versichern?

Nicht unbedingt. Das Einkommen entscheidet lediglich bei Arbeitnehmern über den Versicherungsstatus. Wer in einer festen Anstellung arbeitet, muss überdurchschnittlich verdienen, um zum Privatpatienten avancieren zu dürfen. Die Gesundheitsreform hat die Anforderungen in diesem Segment sogar noch einmal deutlich verschärft. Voraussetzung für den Wechsel ist nun, dass das Jahres-Bruttoeinkommen des Interessenten mindestens drei Kalenderjahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 48 600 Euro liegt. Briefträger der Post dpa Ein Bote der Deutschen Post Nach Angaben des PKV-Verbandes machen fest angestellte Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag zu zahlen hätten, allerdings nur ein Achtel aller Privatversicherten aus. Knapp die Hälfte der Privatpatienten stellen Beihilfeberechtigte und deren Kinder, also vor allem Beamte und deren Familien. Sie können sich privat versichern, ohne über ein bestimmtes Mindesteinkommen zu verfügen. Auch Selbstständige oder Freiberufler haben die Möglichkeit, jederzeit bei einer Privatversicherung anzuheuern, obwohl ihr Einkommen gerade in den Anfangsjahren häufig deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sonderregeln gelten lediglich für selbstständige Künstler und Publizisten, für die die Künstlersozialkasse ein eigenes Sozialversicherungssystem vorsieht. Auch Studenten ohne eigenes Einkommen können sich privat versichern, wenn ab dem 25. Lebensjahr die Familienversicherung ausläuft.

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