Samstag, 22. Februar 2014

Wer darf sich privat versichern?

Nur bestimmte Personengruppen haben die Alternative, zwischen beiden Versicherungsvarianten im Bereich der Krankenversicherung zu wählen. Es können sich zunächst einmal Freiberufler, Beamte, Studenten und Selbstständige immer und ohne auf das Einkommen achten zu müssen zwischen der GKV und der PKV frei entscheiden. Bei Arbeitnehmern ist diese freie Entscheidung nur dann gegeben, wenn deren Einkommen höher als die Versicherungspflichtgrenze des jeweiligen Jahres ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist eine Sozialversicherungs-Rechengröße. Sie bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein deutscher Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Für 2013 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle Bundesländer: 52.200 Euro jährlich oder 4.350 Euro monatlich

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