Sonntag, 23. Februar 2014

Haben privat Patienten immer frei Arztwahl?

Während Kassenpatienten gut beraten sind, sich in die Hände eines Vertragsarztes zu begeben (andernfalls zahlen sie die komplette Behandlung aus eigener Tasche), unterliegen privat Versicherte keinen derartigen Beschränkungen. Normalerweise. Allerdings sind inzwischen auch die privaten Versicherungen massiv darauf aus, die Kosten zu drücken. Aus diesem Grund bieten sie ihren Kunden vermehrt Haus- oder Primärarztmodelle an. Das Prinzip: Der Patient zahlt niedrigere Prämien und verpflichtet sich im Gegenzug, vor der Konsultation eines Spezialisten zunächst einen Primärarzt aufzusuchen. Verstößt er gegen die Vereinbarung, riskiert er die vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer und bleibt auf einem erheblichen Teil der Behandlungskosten sitzen. Probleme für Selbstständige In der Praxis wirft dieses Modell zum Teil massive Probleme auf. „Gerade Selbstständige kommen mit solchen Tarifen oft in arge Bedrängnis“, warnt Charlotte Henkel, Rechtsanwältin und Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer sich etwa mit einem heftigen Hexenschuss erst zum Hausarzt schleppen muss, bevor er einen Orthopäden aufsuchen darf, verzögert unter Umständen seine Genesung und verliert durch den zusätzlichen Arztbesuch auch noch eine Menge Zeit, die er besser in sein Geschäft stecken könnte. Lassen Sie sich beraten, wie sie mit einem Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer PKV die Beiträge kräftig senken können.weiter Oft bleibt den Betroffenen aber kaum eine andere Wahl – zumal der Wechsel in einen Tarif ohne Primärarzt mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden ist. „Während Kassenpatienten, die ohne Überweisung einen Spezialisten aufsuchen, maximal zehn Euro Praxisgebühr investieren, tragen privat Versicherte in solchen Fällen bis 20 Prozent der gesamten Behandlungskosten“, sagt Henkel. „Die Eingriffe in die freie Arztwahl wiegen dadurch deutlich schwerer als im gesetzlichen System.“

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