Samstag, 22. Februar 2014

PKV - Welche Selbstbeteiligung ist ratsam?

Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes (Eigenbeteiligung) in einem Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung kann unerwartet hohe Ersparnisse bringen. Die Beitragsersparnis ist zum Teil sogar überproportional, d.h. die monatliche Versicherungsprämie für die Krankenkasse wird auf Jahresbasis mehr gesenkt als die Höhe der Eigenbeteiligung ausmacht. Faustregel: Für Freiberufler und Unternehmer führt ein vereinbarter Selbstbehalt in der Regel zu einer deutlichen Ersparnis. Abhängig von der Höhe der abzurechnenden medizinischen Leistungen kann die Ersparnis sogar mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Für Arbeitnehmer lohnt sich dagegen eine Selbstbeteiligung nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang, weil bei ihnen der Arbeitgeber den so genannten Arbeitgeberzuschuss bis maximal zur Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlt. Der Zuschuss des Arbeitgebers basiert auf dem zu zahlenden Monatsbeitrag zur PKV. Den Selbstbehalt, d.h. die Eigenbeteiligung zahlt der Versicherte aber in voller Höhe selbst. 

SELBSTBEHALT FÜR VERSCHIEDENE VERSICHERUNGSTARIFE 
Abhängig vom Anbieter können Versicherungsnehmer in der PKV zwischen verschiedenen Varianten einer Selbstbeteiligung wählen. Je höher der Eigenbehalt ist, desto eher eignet sich dieser Tarif für Selbständige und Freiberufler. Die Eigenbeteiligung kann auch verschiedene Leistungsbereiche, wie ambulante Leistungen oder Zahnersatz umfassen. Daher bieten die Krankenversicherungen auch unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung an. Es ist daher zu unterscheiden zwischen: Komplette Selbstbeteiligung: Die Eigenbeteiligung gilt für alle Leistungsbereiche der Krankenversicherung, also ambulant, stationär und für die Zahntarife. Die komplette Selbstbeteiligung ist Standard in den Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung. Teilweise wird bei Vorsorgeuntersuchungen (ärztliche und zahnärztliche Vorsorge) auf den Selbstbehalt verzichtet. Selbstbehalt nur in Bausteinen der Krankenversicherung: In den Modul- Tarifen der privaten Krankenversicherung ist der Eigenbehalt begrenzt auf den jeweiligen Tarif. Beispiel: Die Selbstbeteiligung wird nur im Leistungsbaustein für ambulante Leistungen vereinbart, so dass bei den Kosten für stationäre Behandlung oder eine Zahnbehandlung keine Eigenbeteiligung zu tragen ist. Prozentuale Selbstbeteiligung: Bei diesem auch Quoten-Selbstbeteiligung bezeichnetem Eigenbehalt gilt die Selbstbeteiligung zu einem gewissen prozentualen Anteil an den Kosten und zwar bis zu einer fest bestimmten Höchstgrenze. Als Beispiel wird hier ein typischer Selbstbehalt bei einer Krankenversicherung für ambulante Leistungen mit prozentualer Selbstbeteiligung genannt. Ein solcher Eigenbehalt zeichnet sich dadurch aus, dass die versicherte Person (hier als Beispiel) 40 Prozent der Kosten für die ambulanten Leistungen selber tragen muss, wobei die Grenze nach oben "gedeckelt" ("Cap") ist. Bei einer Deckelung von 2.000 Euro pro Kalenderjahr ist der Versicherungsnehmer also bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro an den medizinischen ambulanten Kosten beteiligt. 

Eine Selbstbeteiligung ist nicht nur sinnvoll für Selbständige oder Personen, die wenig zum Arzt gehen. Dies gilt insbesondere für die so genannten Modul- Tarife in der privaten Krankenversicherung. Der Selbstbehalt greift zwar hier zumeist nur für den ambulanten Leistungsbereich. Das Ersparnispotenzial kann jedoch enorm sein. Bei den Kompakt-Tarifen ist in der privaten Krankenversicherung die relative Beitragsersparnis umso geringer, je höher der Selbstbehalt vereinbart wird. Es ist bei beiden Tarifmodellen zu prüfen, um wieviel Euro die Beiträge zur Krankenversicherung pro Jahr geringer ausfallen. Auf diese Weise lässt sich schnell prüfen, ob und in welchem Ausmaß die Aufnahme einer Selbstbeteiligung in den eigenen Versicherungsschein zur Krankenversicherung günstiger ausfällt.

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