Sonntag, 23. Februar 2014

Zahlt die PKV alles was die gesetzliche bezahlt?

Dieser Trugschluss kann teuer werden. Das gilt vor allem für Alleinerziehende oder beruflich extrem belastete Versicherte. Wer darauf angewiesen ist, sich unter medizinischer Aufsicht einmal so richtig aufpäppeln zu lassen, hat bei den privaten Versicherern oft schlechte Karten. Während ambulante und stationäre Vorsorgekuren und Vater-Mutter-Kind-Kuren im gesetzlichen System fester Bestandteil des Leistungskatalogs sind, fällt das Angebot der privaten Anbieter vergleichsweise mäßig aus. Einige Unternehmen kommen für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort grundsätzlich nicht auf. Andere Anbieter haben lediglich bestimmte Kurkostentarife im Programm. Diese sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes ausgerichtet; die Leistungen bleiben in der Regel weit hinter denen des gesetzlichen Systems zurück. Auch an anderer Stelle kann die Private mit den Kassen nicht mithalten: „Einen Tarif, der Eltern ein Krankengeld für die Pflege ihres kranken Kindes gewährt, sucht man dort vergebens“, warnt Verbraucherschützerin Henkel. Anders im gesetzlichen System: Dort können Mütter und Väter für die Pflege eines kranken Sprösslings bis zu zehn Tage Krankengeld pro Jahr beziehen – Alleinerziehende werden sogar bis zu 20 Tage pro Kind und Jahr unterstützt.

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