Samstag, 22. Februar 2014

PKV Basis Tarif - Was ist das ?

Private Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, den sogenannten Basistarif anzubieten. Die Vertragsleistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Basistarif sieht zudem – wie in der GKV – einen Kontrahierungszwang vor. Die privaten Krankenversicherungen dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern kann. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Für Beihilfeberechtigte wird ein beihilfekonformer Basistarif angeboten. Die Verpflichtung der PKV-Unternehmen, einen Basistarif anzubieten, begründet sich durch die Versicherungspflicht. Denn jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Diese muss mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen.

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