Samstag, 22. Februar 2014

Unter welchen Vorraussetzungen kommt man zurück in die GKV?

Grundvoraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt. Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden beispielsweise nach Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbstständigen Beschäftigung, unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Hier greift die Versicherungspflicht gemäß § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Damit können Versicherte, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben und seit Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, auch dann nicht mehr in eine GKV zurückkehren, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen zur (neuen) Versicherungspflicht erfüllt sind.

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