Sonntag, 23. Februar 2014

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung zahlt die PKV?

Grundlage für eine Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung ist der mit ihr abgeschlossene Versicherungsvertrag. Dieser kann die 100%ige Erstattung vorsehen, aber auch eine geringere Kostenübernahme, ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Einleitung einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich daher, sich über den Leistungsumfang der Versicherung durch Lektüre der entsprechenden Klauseln des abgeschlossenen Vertrages zu informieren. Nach Anfertigung der diagnostischen Unterlagen erstellt der Behandler einen kieferorthopädischen Behandlungs- und Kostenplan, der bei der Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einzureichen ist. Eine Genehmigung derselben ist in der Regel nicht erforderlich. Der Behandlungsplan enthält im Allgemeinen den kieferorthopädischen Befund und eine Übersicht über die im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung voraussichtlich anfallenden Kosten. Die Kostenberechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da Behandlungserfolg und -dauer in erster Linie von einer guten Mitarbeit des Patienten abhängig sind, aber auch von einigen nicht vorhersehbaren Faktoren (Zahnwechsel, Wachstum, Gewebsreaktion etc.) beeinflusst werden, sind bindende Zeitangaben und eine exakte Festlegung des Honorars in den meisten Fällen im Voraus nicht möglich. Für die Teilerstattung kieferorthopädischer Behandlungskosten durch Beihilfestellen gelten die bundes- oder länderspezifischen Beihilfevorschriften. Diese sehen häufig vor, dass auf dem Behandlungs- und Kostenplan vom Behandler bestätigt wird, dass die kieferorthopädische Behandlung im vorgesehenen Umfang zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit bzw. zur Verhütung von Erkrankungen notwendig ist. Wie die Verträge der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich auch die Beihilfevorschriften der einzelnen Länder teilweise deutlich, so dass es sinnvoll ist, sich im Vorfeld einer geplanten Behandlung darüber zu informieren.

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