Samstag, 22. Februar 2014

Privat versichert- Was passiert im Rentenalter?

Vor vielen Jahren waren manche private Krankenversicherer in die Kritik geraten, weil die Beiträge für Rentner teilweise sehr hoch waren. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Das Problem wurde erkannt und führte zu deutlichen Verbesserungen. 

Altersrückstellungen : 
Um überproportional hohe Beiträge im Alter zu verhindern, bilden die Privatversicherer seit vielen Jahren freiwillige Altersrückstellungen. Damit reduziert sich der Beitrag im späteren Rentenalter mit jedem Jahr der Mitgliedschaft. 

Basis-Tarife für Rentner : 
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht, in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet zwar nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel. Die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen, welche jedes PKV-Unternehmen ansammelt, sorgen zusätzlich für eine Kostensenkung, so dass die monatliche Prämie sogar weit unter dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Kasse liegen kann. 

Gesetzlicher Zuschlag : 
Mit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 wurde die garantierte Altersentlastung zum Gesetz. Seitdem schreibt der Gesetzgeber einen 10%-igen Zuschlag auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung vor. Dieser muss bestmöglich verzinst sein und darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren. Auf die private Pflegeversicherung oder auf eventuell eingeschlossene Tagegelder wird jedoch kein Zuschlag erhoben. 

Übrigens:
Wer als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA/LVA) hat, bekommt auch einen Zuschuss zu den Beiträgen seiner privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt 50 Prozent des Beitragssatzes aus der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), maximal aber die Hälfte des PKV-Beitrages. Neben den Zuschüssen für Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden auch Unterstützungen zu Witwen- und Waisenrenten gezahlt.

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