Samstag, 22. Februar 2014

Was passiert wenn man seine Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann

Versicherte, die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkommen, gelten zukünftig nach dem entsprechenden Mahnverfahren als im Notlagentarif versichert. Der bestehende Vertrag ruht währenddessen. Sind alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Betreibungskosten gezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Montas im Ursprungstarif fortgesetzt. Der Notlagentarif sieht im Wesentlichen nur Leistungen bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor. Für versicherte Kinder und Jugendliche werden auch Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes empfiehlt, erstattet. In der Sache werden danach die Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen geleistet, wie sie vom gemeinsamen Bundesausschuss als so genannte U- und J-Untersuchungen bestimmt werden. Hinzu kommen die empfohlenen Schutzimpfungen. Auslandsreiseimpfungen werden hiervon nicht erfasst. Die Prämie des Notlagentarifs ist im Vergleich zu den bisherigen Prämien niedriger, weil keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Vorhandene Alterungsrückstellungen werden auch zur Beitragsreduzierung verwendet. Beitragsschuldner werden somit vor weiterer Überschuldung geschützt und sind somit eher in der Lage, Ihre Beitragsschulden auszugleichen.

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