Donnerstag, 27. Februar 2014

PKV kostenlos vergleichen!

Eine Private Krankenversicherung kommt für alle diejenigen Menschen in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, dann sollten Sie sich glücklich schätzen, denn eine Private Krankenversicherung hat die ganz entscheidenden Vorteile auf ihrer Seite. Die Beiträge sind vollkommen einkommensunabhängig, sämtliche Kosten werden übernommen und ein ganz großes Merkmal ist die Beitragsstabilität. Das umfangreiche Leistungsangebot von Privaten Krankenversicherungen überzeugt. Daher ist es nur noch notwendig, dass Sie die beste Krankenversicherung für sich herausfinden. Und dabei ist ein gewissenhafter Vergleich der jeweiligen Beiträge und Leistungen unumgänglich! Es gibt Unterschiede, aber das soll nicht Ihr Nachteil sein! Vergleichen Sie gleich jetzt die Privaten Krankenversicherungen miteinander und sparen Sie dadurch so schnell wie möglich bares Geld! Investieren Sie mit den besten Leistungen in Ihre Gesundheit und informieren Sie sich über die Privaten Krankenversicherungen.

Mittwoch, 26. Februar 2014

Kann ich mich trotz Vorerkrankungen privat versichern?

Liegen Vorerkrankungen vor oder sind Sie aktuell in ärztlicher Behandlung, so machen Sie hierzu auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragsaufnahme. Die Vorversicherung wird nämlich erst dann gekündigt, wenn Sie eine verbindliche Annahmeerklärung des privat Versicherers vorliegen haben. Bei vielen kleineren Erkrankungen ist evtl. mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Ist die Erkrankung nur akut und möglicherweise als vorübergehend anzusehen, kann dieser Zuschlag auch befristet werden. Nicht zu empfehlen ist ein Leistungsausschluss. Privat versichern lässt sich jeder nur ob der Beitrag bezahlbar bleibt ist die andere Frage die sich stellt.

 

Dienstag, 25. Februar 2014

Was tun wenn der PKV Beitrag sich verdreichfacht!?

Jahrzehntelang war die private Krankenversicherung (PKV) so etwas wie ein Synonym für Luxusmedizin, Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, kurze Wartezeiten, Erstattung homöopathischer und kostenintensiver innovativer Therapien inklusive. Die Kehrseite dieses unsolidarischen Systems bekommen derzeit vor allem Rentner und Ältere zu spüren: Ihre Beiträge in der PKV steigen enorm. Von Anhebungen zwischen 20 und 50 Prozent berichten Verbraucherzentralen. Nur aufgrund der höheren Krankheitskosten im Alter dürfen die Privaten die Beiträge zwar nicht erhöhen. Denn dafür bilden die Versicherten ja in jüngeren Jahren ihre "Altersrückstellung", eine Art individuelles Sparguthaben. Das wird verzinst und soll die Ausgaben im Alter abfedern. Doch oft genügt das Geld nicht; neue und kostenintensive Behandlungen, Medikamente oder Diagnoseverfahren sprengen das Budget. Anzeige Zudem steigt die Lebenserwartung. Daher werden Beiträge erhöht, Selbstbehalte und Risikozuschläge steigen - und zwar, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Rente. Als Faustformel nennen Verbraucherschützer: Wer sich mit Anfang 30 privat krankenversichert, muss bis ins Rentenalter mit einer Verdreifachung der Beiträge rechnen. Was das in der Praxis heißt, dokumentieren drei exemplarisch ausgewählte Fälle. Auf Wunsch der Betroffenen wurden die Namen geändert. "Als Bypasspatient nimmt mich keiner" Rentner Franz Huber bekommt im November 2010 Post von seiner privaten Kasse. Sein bisheriger Tarif werde "angepasst" zum 1.

Sonntag, 23. Februar 2014

Haben privat Patienten immer frei Arztwahl?

Während Kassenpatienten gut beraten sind, sich in die Hände eines Vertragsarztes zu begeben (andernfalls zahlen sie die komplette Behandlung aus eigener Tasche), unterliegen privat Versicherte keinen derartigen Beschränkungen. Normalerweise. Allerdings sind inzwischen auch die privaten Versicherungen massiv darauf aus, die Kosten zu drücken. Aus diesem Grund bieten sie ihren Kunden vermehrt Haus- oder Primärarztmodelle an. Das Prinzip: Der Patient zahlt niedrigere Prämien und verpflichtet sich im Gegenzug, vor der Konsultation eines Spezialisten zunächst einen Primärarzt aufzusuchen. Verstößt er gegen die Vereinbarung, riskiert er die vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer und bleibt auf einem erheblichen Teil der Behandlungskosten sitzen. Probleme für Selbstständige In der Praxis wirft dieses Modell zum Teil massive Probleme auf. „Gerade Selbstständige kommen mit solchen Tarifen oft in arge Bedrängnis“, warnt Charlotte Henkel, Rechtsanwältin und Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer sich etwa mit einem heftigen Hexenschuss erst zum Hausarzt schleppen muss, bevor er einen Orthopäden aufsuchen darf, verzögert unter Umständen seine Genesung und verliert durch den zusätzlichen Arztbesuch auch noch eine Menge Zeit, die er besser in sein Geschäft stecken könnte. Lassen Sie sich beraten, wie sie mit einem Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer PKV die Beiträge kräftig senken können.weiter Oft bleibt den Betroffenen aber kaum eine andere Wahl – zumal der Wechsel in einen Tarif ohne Primärarzt mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden ist. „Während Kassenpatienten, die ohne Überweisung einen Spezialisten aufsuchen, maximal zehn Euro Praxisgebühr investieren, tragen privat Versicherte in solchen Fällen bis 20 Prozent der gesamten Behandlungskosten“, sagt Henkel. „Die Eingriffe in die freie Arztwahl wiegen dadurch deutlich schwerer als im gesetzlichen System.“

Zahlt die PKV alles was die gesetzliche bezahlt?

Dieser Trugschluss kann teuer werden. Das gilt vor allem für Alleinerziehende oder beruflich extrem belastete Versicherte. Wer darauf angewiesen ist, sich unter medizinischer Aufsicht einmal so richtig aufpäppeln zu lassen, hat bei den privaten Versicherern oft schlechte Karten. Während ambulante und stationäre Vorsorgekuren und Vater-Mutter-Kind-Kuren im gesetzlichen System fester Bestandteil des Leistungskatalogs sind, fällt das Angebot der privaten Anbieter vergleichsweise mäßig aus. Einige Unternehmen kommen für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort grundsätzlich nicht auf. Andere Anbieter haben lediglich bestimmte Kurkostentarife im Programm. Diese sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes ausgerichtet; die Leistungen bleiben in der Regel weit hinter denen des gesetzlichen Systems zurück. Auch an anderer Stelle kann die Private mit den Kassen nicht mithalten: „Einen Tarif, der Eltern ein Krankengeld für die Pflege ihres kranken Kindes gewährt, sucht man dort vergebens“, warnt Verbraucherschützerin Henkel. Anders im gesetzlichen System: Dort können Mütter und Väter für die Pflege eines kranken Sprösslings bis zu zehn Tage Krankengeld pro Jahr beziehen – Alleinerziehende werden sogar bis zu 20 Tage pro Kind und Jahr unterstützt.

Können nur reiche sich privat versichern?

Nicht unbedingt. Das Einkommen entscheidet lediglich bei Arbeitnehmern über den Versicherungsstatus. Wer in einer festen Anstellung arbeitet, muss überdurchschnittlich verdienen, um zum Privatpatienten avancieren zu dürfen. Die Gesundheitsreform hat die Anforderungen in diesem Segment sogar noch einmal deutlich verschärft. Voraussetzung für den Wechsel ist nun, dass das Jahres-Bruttoeinkommen des Interessenten mindestens drei Kalenderjahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 48 600 Euro liegt. Briefträger der Post dpa Ein Bote der Deutschen Post Nach Angaben des PKV-Verbandes machen fest angestellte Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag zu zahlen hätten, allerdings nur ein Achtel aller Privatversicherten aus. Knapp die Hälfte der Privatpatienten stellen Beihilfeberechtigte und deren Kinder, also vor allem Beamte und deren Familien. Sie können sich privat versichern, ohne über ein bestimmtes Mindesteinkommen zu verfügen. Auch Selbstständige oder Freiberufler haben die Möglichkeit, jederzeit bei einer Privatversicherung anzuheuern, obwohl ihr Einkommen gerade in den Anfangsjahren häufig deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sonderregeln gelten lediglich für selbstständige Künstler und Publizisten, für die die Künstlersozialkasse ein eigenes Sozialversicherungssystem vorsieht. Auch Studenten ohne eigenes Einkommen können sich privat versichern, wenn ab dem 25. Lebensjahr die Familienversicherung ausläuft.

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung zahlt die PKV?

Grundlage für eine Kostenübernahme durch eine Private Krankenversicherung ist der mit ihr abgeschlossene Versicherungsvertrag. Dieser kann die 100%ige Erstattung vorsehen, aber auch eine geringere Kostenübernahme, ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Einleitung einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich daher, sich über den Leistungsumfang der Versicherung durch Lektüre der entsprechenden Klauseln des abgeschlossenen Vertrages zu informieren. Nach Anfertigung der diagnostischen Unterlagen erstellt der Behandler einen kieferorthopädischen Behandlungs- und Kostenplan, der bei der Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einzureichen ist. Eine Genehmigung derselben ist in der Regel nicht erforderlich. Der Behandlungsplan enthält im Allgemeinen den kieferorthopädischen Befund und eine Übersicht über die im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung voraussichtlich anfallenden Kosten. Die Kostenberechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da Behandlungserfolg und -dauer in erster Linie von einer guten Mitarbeit des Patienten abhängig sind, aber auch von einigen nicht vorhersehbaren Faktoren (Zahnwechsel, Wachstum, Gewebsreaktion etc.) beeinflusst werden, sind bindende Zeitangaben und eine exakte Festlegung des Honorars in den meisten Fällen im Voraus nicht möglich. Für die Teilerstattung kieferorthopädischer Behandlungskosten durch Beihilfestellen gelten die bundes- oder länderspezifischen Beihilfevorschriften. Diese sehen häufig vor, dass auf dem Behandlungs- und Kostenplan vom Behandler bestätigt wird, dass die kieferorthopädische Behandlung im vorgesehenen Umfang zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit bzw. zur Verhütung von Erkrankungen notwendig ist. Wie die Verträge der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich auch die Beihilfevorschriften der einzelnen Länder teilweise deutlich, so dass es sinnvoll ist, sich im Vorfeld einer geplanten Behandlung darüber zu informieren.

Vor- und Nachteile PKV im Überblick

Freie Arztwahl und Chefarztbehandlung, dafür aber mögliche Risikozuschläge und Beitragszahlung auch bei längerer Krankheit: Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherungen. Wer zu einem privaten Krankenversicherer (PKV) wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Jedoch lohnt sich die PKV hauptsächlich für junge, gesunde Singles, denn der Beitrag bemisst sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung zählte derzeit 42 ordentliche Mitgliedsunternehmen (Stand: Januar 2014). Für eine Orientierung finden Sie nachfolgend die wichtigsten Vor- und Nachteile der PKV im Überblick: 
 Vorteile der PKV 
• Je nach Tarif stationäre Einbettzimmer und Chefarztbehandlung 
 • Je nach Tarif relativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz 
 • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes 
 • Freie Arztwahl 
 • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen 
 • Je nach Tarif weltweiter Krankenschutz 
 Nachteile der PKV 
• Jedes Familienmitglied zahlt eigene Beiträge 
 • Beitragszahlungspflicht auch bei Krankheit über sechs Wochen 
 • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen 
 • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich 
 • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten 
 • Keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuren 
 • Wartezeiten vor der ersten Leistung des Versicherers

Samstag, 22. Februar 2014

DFSI-Studie kürt beste PKV 2013/2014

Der Branchendienst die Deutsche Finanz-Service Institut GmbH hat im November 2013 diverse Anbieter privater Krankenversicherungen genauer unter die Lupe genommen. Dabei ermittelten sie die jeweilige Unternehmensqualität anhand der drei Teilbereiche Substanzkraft (40 Prozent Gewichtung), Produktqualität (40 Prozent Gewichtung) und Service (20 Prozent Gewichtung). Die Substanzkraft wird dabei als Indikator verstanden, der die Wahrscheinlichkeit zukünftig stabiler Beiträge in Abhängigkeit von Finanzkraft und Substanz anzeigt. Die Ergebnisse der einzelnen Komponenten werden schließlich zu einem Qualitätsrating aggregiert. 
Die Top 5 der Studie: 
Allianz (Rating AA+, Note 1,3) 
DKV (Rating AA+, Note 1,3) 
Signal (Rating AA+, Note 1,3) 
HanseMerkur (Rating AA+, Note 1,4) 
Debeka (Rating AA+, Note 1,5)

Privat versichert- Was passiert im Rentenalter?

Vor vielen Jahren waren manche private Krankenversicherer in die Kritik geraten, weil die Beiträge für Rentner teilweise sehr hoch waren. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Das Problem wurde erkannt und führte zu deutlichen Verbesserungen. 

Altersrückstellungen : 
Um überproportional hohe Beiträge im Alter zu verhindern, bilden die Privatversicherer seit vielen Jahren freiwillige Altersrückstellungen. Damit reduziert sich der Beitrag im späteren Rentenalter mit jedem Jahr der Mitgliedschaft. 

Basis-Tarife für Rentner : 
Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht, in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basis-Tarif beinhaltet zwar nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet dafür aber auch maximal so viel. Die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen, welche jedes PKV-Unternehmen ansammelt, sorgen zusätzlich für eine Kostensenkung, so dass die monatliche Prämie sogar weit unter dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Kasse liegen kann. 

Gesetzlicher Zuschlag : 
Mit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 wurde die garantierte Altersentlastung zum Gesetz. Seitdem schreibt der Gesetzgeber einen 10%-igen Zuschlag auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung vor. Dieser muss bestmöglich verzinst sein und darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren. Auf die private Pflegeversicherung oder auf eventuell eingeschlossene Tagegelder wird jedoch kein Zuschlag erhoben. 

Übrigens:
Wer als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA/LVA) hat, bekommt auch einen Zuschuss zu den Beiträgen seiner privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt 50 Prozent des Beitragssatzes aus der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), maximal aber die Hälfte des PKV-Beitrages. Neben den Zuschüssen für Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden auch Unterstützungen zu Witwen- und Waisenrenten gezahlt.

Wie berechnet sich der Beitrag bei der PKV ?

Der Beitrag in der PKV berechnet sich generell nach ... 
den gewünschten Leistungen (diese stellen Sie sich selbst zusammen) 
dem Eintrittsalter (also dem Alter bei Vertragsbeginn) 
Ihrem Geschlecht (Frauen zahlen oft mehr Beiträge als Männer) 
und nicht zuletzt auch nach Ihrem Gesundheitszustand. 
Anders als in der gesetzlichen Kasse spielt Ihr Einkommen überhaupt keine Rolle. Allerdings müssen Kinder und nicht berufstätige Ehepartner extra versichert werden, denn in der privaten Kankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Deshalb ist die private Krankenversicherung für Familien oft teurer, als die gesetzliche Krankenkasse. 
Übrigens: Wer in eine private Krankenversicherung überwechselt, wechselt automatisch auch in die private Pflegeversicherung. Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner nicht berufstätig ist, müssen Sie auch separate Pflegeversicherungsbeiträge für Ihre „bessere Hälfte” entrichten. Wenn Sie Kinder haben, wären die immerhin bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert. Falls Ihr Kind in der Ausbildung ist - oder studiert und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann es in der Pflegeversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert werden. Die Beiträge und Leistungen der Studententarife können Sie hier sofort online berechnen.

PKV - Welche Selbstbeteiligung ist ratsam?

Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes (Eigenbeteiligung) in einem Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung kann unerwartet hohe Ersparnisse bringen. Die Beitragsersparnis ist zum Teil sogar überproportional, d.h. die monatliche Versicherungsprämie für die Krankenkasse wird auf Jahresbasis mehr gesenkt als die Höhe der Eigenbeteiligung ausmacht. Faustregel: Für Freiberufler und Unternehmer führt ein vereinbarter Selbstbehalt in der Regel zu einer deutlichen Ersparnis. Abhängig von der Höhe der abzurechnenden medizinischen Leistungen kann die Ersparnis sogar mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen. Für Arbeitnehmer lohnt sich dagegen eine Selbstbeteiligung nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang, weil bei ihnen der Arbeitgeber den so genannten Arbeitgeberzuschuss bis maximal zur Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlt. Der Zuschuss des Arbeitgebers basiert auf dem zu zahlenden Monatsbeitrag zur PKV. Den Selbstbehalt, d.h. die Eigenbeteiligung zahlt der Versicherte aber in voller Höhe selbst. 

SELBSTBEHALT FÜR VERSCHIEDENE VERSICHERUNGSTARIFE 
Abhängig vom Anbieter können Versicherungsnehmer in der PKV zwischen verschiedenen Varianten einer Selbstbeteiligung wählen. Je höher der Eigenbehalt ist, desto eher eignet sich dieser Tarif für Selbständige und Freiberufler. Die Eigenbeteiligung kann auch verschiedene Leistungsbereiche, wie ambulante Leistungen oder Zahnersatz umfassen. Daher bieten die Krankenversicherungen auch unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung an. Es ist daher zu unterscheiden zwischen: Komplette Selbstbeteiligung: Die Eigenbeteiligung gilt für alle Leistungsbereiche der Krankenversicherung, also ambulant, stationär und für die Zahntarife. Die komplette Selbstbeteiligung ist Standard in den Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung. Teilweise wird bei Vorsorgeuntersuchungen (ärztliche und zahnärztliche Vorsorge) auf den Selbstbehalt verzichtet. Selbstbehalt nur in Bausteinen der Krankenversicherung: In den Modul- Tarifen der privaten Krankenversicherung ist der Eigenbehalt begrenzt auf den jeweiligen Tarif. Beispiel: Die Selbstbeteiligung wird nur im Leistungsbaustein für ambulante Leistungen vereinbart, so dass bei den Kosten für stationäre Behandlung oder eine Zahnbehandlung keine Eigenbeteiligung zu tragen ist. Prozentuale Selbstbeteiligung: Bei diesem auch Quoten-Selbstbeteiligung bezeichnetem Eigenbehalt gilt die Selbstbeteiligung zu einem gewissen prozentualen Anteil an den Kosten und zwar bis zu einer fest bestimmten Höchstgrenze. Als Beispiel wird hier ein typischer Selbstbehalt bei einer Krankenversicherung für ambulante Leistungen mit prozentualer Selbstbeteiligung genannt. Ein solcher Eigenbehalt zeichnet sich dadurch aus, dass die versicherte Person (hier als Beispiel) 40 Prozent der Kosten für die ambulanten Leistungen selber tragen muss, wobei die Grenze nach oben "gedeckelt" ("Cap") ist. Bei einer Deckelung von 2.000 Euro pro Kalenderjahr ist der Versicherungsnehmer also bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro an den medizinischen ambulanten Kosten beteiligt. 

Eine Selbstbeteiligung ist nicht nur sinnvoll für Selbständige oder Personen, die wenig zum Arzt gehen. Dies gilt insbesondere für die so genannten Modul- Tarife in der privaten Krankenversicherung. Der Selbstbehalt greift zwar hier zumeist nur für den ambulanten Leistungsbereich. Das Ersparnispotenzial kann jedoch enorm sein. Bei den Kompakt-Tarifen ist in der privaten Krankenversicherung die relative Beitragsersparnis umso geringer, je höher der Selbstbehalt vereinbart wird. Es ist bei beiden Tarifmodellen zu prüfen, um wieviel Euro die Beiträge zur Krankenversicherung pro Jahr geringer ausfallen. Auf diese Weise lässt sich schnell prüfen, ob und in welchem Ausmaß die Aufnahme einer Selbstbeteiligung in den eigenen Versicherungsschein zur Krankenversicherung günstiger ausfällt.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

In Kürze: Bewahren Sie Ihren gesunden Menschenversand und seien Sie daher kritisch gegenüber Äußerungen, insbesondere von Versicherungsberatern, wonach die private Krankenversicherung praktisch nur Vorteile bei geringeren Kosten gegenüber der gesetzlichen bietet. Sie sollten wissen: Erstens werden immer noch hohe Abschlussprovisionen an Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler für Neukunden in der Privatkrankenversicherung gezahlt. Zweitens müssen Sie die geringen Kosten in jungen Jahren für den besseren Krankheitsschutz zu einem erheblichen Teil in späteren Jahren durch erhöhte Beiträge "nachzahlen". In den Rubriken zur GKV und PKV finden Sie zahlreiche Artikel, die auf die Unterschiede und vor allem auf Rechtsfragen zu den beiden Versicherungsformen eingehen. [Mehr Informationen zum Unterschied bei den Leistungen enthalten die Artikel PKV - GKV mit Zusatzversicherung und PKV zu GKV im Leistungsvergleich]. Prüfen Sie daher, ob Ihre zukünftige persönliche und berufliche Lebenssituation auch wirklich mit den nachstehenden Aussagen übereinstimmt. Die folgenden positiven Aussagen zur PKV sind grundsätzlich korrekt. Doch was gilt zum Beispiel bei einer gewünschten Rückkehr in die GKV? Wahr ist natürlich, dass in der Summe die PKV eine bedarfsgerechte und deutlich bessere Absicherung des Krankheitschutzes bietet. Wahr ist aber auch, dass Privatversicherte deutlich mehr unnütze Untersuchungen ertragen müssen und ggf. auch mal "übertherapiert" werden. Die grundsätzlichen Vorteile einer privaten Krankenversicherung: Der Umfang der medizinischen Leistungen ist in der PKV erheblich umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenkasse. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung. Bevorzugte Behandlung: Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen. Bedarfsgerechter Versicherungsschutz: Durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Krankheitsschutzes entscheiden. Die Höhe Ihres Beitrags können Sie damit in der PKV durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Wer darauf Wert legt: In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl. Der Beitrag zur PKV richtet sich nach Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. Privatversicherte (ohne Arbeitgeberanteil) können in der Privatkrankenversicherung daher mit einem Selbstbehalt die Versicherungsprämie deutlich reduzieren. Wer ein Jahr lang keine Leistungen beim Krankenversicherer einreicht, erhält ein bis maximal drei Monatsbeiträge zurück. Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie in den Basistarif wechseln, der mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar ist. Oder Sie verzichten auf einzelne "Bausteine" wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus und reduzieren so Ihren Beitrag. Betriebsrenten sind generell beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So hat die jeweilige Zahlstelle die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Privat Krankenversicherte bleiben von diesen hohen Einbehalten verschont. Gesundheitscheck beim Arzt: Bevor Sie einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen, müssen Sie in der Regel einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt gefordert. Ein richtiges Ausfüllen kann die Erhebung eines Risikozuschlags bedeuten. Ein falsches Ausfüllen kann sich später sehr negativ auswirken und im Ernstfall sogar den Versicherungsschutz kosten.

Zahnbehandlung was zahlt die PKV?

Für viele Versicherte ist der Katalog der erstattungsfähigen Leistungen beim Zahnarzt viel wichtiger als ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung. Aus diesem Grund erfreut sich auch die Zahnzusatz-Versicherung einer hohen Beliebtheit, weil sie spezifisch diesen gewünschten Versicherungsschutz für wenig Geld abdeckt. Allerdings ist die Höhe der Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzpolice (so genannte Zahnbehandlungsversicherung oder Zahnversicherung) besonders begrenzt (Summenbegrenzung). Damit wird vermieden, dass sich Personen versichern und "sofort" hohe Leistungen in Anspruch nehmen. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Versichertengemeinschaft, weil so "Schmarotzer" nicht zu Lasten der Gemeinschaft gleich hohe Kosten verursachen. Es gibt aber auch günstige Krankenvollversicherungen, die ausreichenden Versicherungsschutz im Hinblick auf die Erstattung bei Zahnbehandlung (ZB) und Zahnersatz (ZE) bieten. Sofern Sie Wert auf gute Zahntarife legen, ist dies bei der Auswahl der Krankenversicherung bereits vorzugeben. Ein Zahntarif bestimmt die Höhe der Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Prophylaxe und Zahnersatz und auch die Kosten für spezielle Kieferorthopädie. Als Faustregel können Sie bei Zahnbehandlungen mit einer Kostenerstattung 80% und 100% rechnen. Beim Zahnersatz ist der Erstattungs-Prozentsatz in der Regel etwas geringer. Manche Krankenversicherer beiten auch Tarife an, in denen man vollständig den Versicherungsschutz für Zahnleistungen ausklammern kann. Zahnzusatzversicherung

Wann darf die private Krankenversicherung den Versicherungsnehmer kündigen?

Private Krankenversicherer dürfen ihre versicherten Personen nicht kündigen (vgl. § 206 VVG). Ausnahme: Arglistige Täuschung (§ 22 VVG) bzw. vorsätzliche falsche Angaben im Aufnahmeantrag zu den Gesundheitsfragen. Der § 19 VVG regelt die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das Rücktrittsrecht des Versicherers. Danach ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Wenn doch, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und damit auch das Kündigungsrecht ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Ein Rücktritt von einem bestehenden Versicherungsvertrag ist mithin praktisch nur bei Vorsatz möglich. Die Versicherungsgesellschaft hat aber das Recht, dass der Risikoausschluss oder ein eventueller Risikozuschlag auch rückwirkend Bestandteil des Versicherungsvertrages werden, wenn sie den Versicherungsnehmer durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer muss dabei auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinweisen. Rücktritt und Kündigung sind grundsätzlich nur innerhalb von 5 Jahren und bei Vorsatz und Arglist innerhalb von 10 Jahren möglich (vgl. § 21 Abs. 3 VVG).

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG IST ORDNUNGSGEMÄSS ZU KÜNDIGEN

Es ist eine Binsenweisheit: Wer einen Vertrag kündigen will, muss die Kündigung auch aussprechen, d.h. die Kündigung ist dem Vertragspartner einzureichen. So sollte sich ein Mitglied in der privaten Krankenversicherung nicht wundern, wenn die Versicherungsgesellschaft auch weiterhin die Beiträge einzieht. Hierzu ein Fall vor dem Landgericht Dortmund vom 24.11.2011 - 2 O 209/11. Im Urteilsfall vor dem LG Dortmund hatte der Vater einer Studentin, die zum Studienbeginn in die gesetzliche Kasse wechselte, die private Krankenversicherung "nur" auf den Wechsel hingewiesen. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist aber nicht erfolgt. Da der Vater die Krankenversicherung nicht kündigte, machte die Versicherung weiterhin von der ihr vorliegenden Einzugsermächtigung Gebrauch und zog die Versicherungsprämie monatlich ein. Nach Ansicht des LG Dortmund sei der Einzug der Monatsbeiträge zu Recht erfolgt. Daher musste der Vater die Beiträge zur privaten Kranekversicherung bis zur ordnungsgemäßen Kündigung weiterzahlen.

Kündigung PKV durch Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer kann jährlich seinen privaten Krankenversicherungsvertrag kündigen. Auch wenn er dazu berechtigt ist, würde ein solcher Schritt in vielen Fällen nachteilig sein. Denn bei einer Kündigung einer bestehenden PKV kommt es zu den bekannten Nachteilen. Neue Versicherer kalkulieren den PKV-Beitrag nach dem aktuellen (höheren) Eintrittsalter und nach erfolgter Gesundheitsprüfung sind ggf. für neu hinzugekommene Krankheiten Risikozuschläge zur Versicherungsprämie zu zahlen. Die Alternative ist der Wechsel bei bestehenden Versicherer von einem teuren in einen günstigeren Tarif.

PKV im Alter viel Geld sparen!

Viele Privatversicherte fürchten hohe Prämien im Ruhestand - und wollen zurück zur Krankenkasse. Was kaum jemand weiß: Ähnliche Sparmöglichkeiten bietet auch die PKV. Das bringt viel, birgt jedoch auch Risiken. Unzufriedene Privatversicherte mit hohen Beiträgen sollten nicht vorschnell zu den Krankenkassen wechseln. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der KVpro.de GmbH aus Freiburg. Das Analysehaus hat bei zwanzig Versicherern Altersbeiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgefragt. Bei allen untersuchten Gruppen zeige sich, dass aus Beitragsgründen ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erforderlich sei, heißt es in der Studie, die Handelsblatt Online vorliegt. Im Gegenteil, warnen die Verfasser: In vielen Fällen würde sich der Versicherte bei den Krankenkassen schlechter stellen, als wenn er innerhalb des privaten Systems wechsele. „Die PKV ist im Rentenalter bezahlbar“, lautet das Fazit. „Kein Bürger muss, wenn er nicht will, 1.000 Euro oder mehr für seine PKV bezahlen.“ Die geltenden Gesetze böten ausreichend Möglichkeiten, sie müssten nur genutzt werden. Bei starken Beitragssteigerungen halten die Autoren der Studie den sogenannten Standardtarif für die bessere Alternative in der PKV. Dieser kaum bekannte Tarif entspricht dem Krankenkassen-Niveau. Bis auf wenige Ausnahmen sind hier nur noch die Leistungen versichert, die auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten anbieten. Dieser Tarif ist also gewissermaßen die GKV in der PKV, wird aber genau deshalb auch bisher selten genutzt. Das könnte sich künftig jedoch ändern, vor allem wenn Privatpatienten ihre Prämie im Alter senken wollen, dies aber nur in der PKV geht. So ist älteren PKV-Kunden der Weg zurück in die Krankenkasse in der Regel verbaut, wenn sie älter sind als 55 Jahre. In den Standardtarif kann wechseln, wer bereits vor dem 01.01.2009 in der PKV versichert war. Das ist also die Masse der neun Millionen Privatpatienten. Seit Anfang 2009 ist die Zahl der PKV-Kunden um knapp 200.000 Personen gestiegen. Für diese junge Kundengruppe gibt es ebenfalls eine Alternative auf Krankenkassenniveau, den Basistarif. Auch Verbraucherschützer halten den Standardtarif in der PKV für eine Alternative im Alter. Er biete sich an, wenn jemand sehr viel Beitrag zahle. Allerdings sei ein solcher Wechsel nur dann sinnvoll, wenn der behandelnde Arzt den Versicherten auch als Privatpatient zum Satz der gesetzlichen Krankenkassen behandele, warnt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor einer möglichen Falle. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der jeweilige Kunde einen großen Anteil seiner ärztlichen Behandlungskosten selbst zu tragen habe.

PKV Notlagentarif

Wer die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht zahlen kann, kann ab sofort in den neuen Notlagentarif überführt werden. Während der normale Versicherungsvertrag ruht, werden für den Notlagentarif zwischen 100 und 125 Euro monatlich an Beiträgen fällig. Angesammelte Altersrückstellungen können dabei zur Senkung der Prämie um bis zu 25 Prozent verwendet werden. Versicherte im Notlagentarif haben Anspruch auf reduzierte Leistungen, beispielsweise bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Durch den verringerten Krankenversicherungsbeitrag sollen mehr Betroffene in der Lage sein, vorhandene Beitragsschulden abzubauen. Besteht keine Beitragsschuld mehr, ist eine Rückkehr vom Notlagentarif in den normalen Versicherungstarif jederzeit möglich.

PKV Basis Tarif - Was ist das ?

Private Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, den sogenannten Basistarif anzubieten. Die Vertragsleistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Basistarif sieht zudem – wie in der GKV – einen Kontrahierungszwang vor. Die privaten Krankenversicherungen dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern kann. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Für Beihilfeberechtigte wird ein beihilfekonformer Basistarif angeboten. Die Verpflichtung der PKV-Unternehmen, einen Basistarif anzubieten, begründet sich durch die Versicherungspflicht. Denn jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Diese muss mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen.

Was passiert wenn man seine Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann

Versicherte, die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkommen, gelten zukünftig nach dem entsprechenden Mahnverfahren als im Notlagentarif versichert. Der bestehende Vertrag ruht währenddessen. Sind alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Betreibungskosten gezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Montas im Ursprungstarif fortgesetzt. Der Notlagentarif sieht im Wesentlichen nur Leistungen bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor. Für versicherte Kinder und Jugendliche werden auch Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes empfiehlt, erstattet. In der Sache werden danach die Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen geleistet, wie sie vom gemeinsamen Bundesausschuss als so genannte U- und J-Untersuchungen bestimmt werden. Hinzu kommen die empfohlenen Schutzimpfungen. Auslandsreiseimpfungen werden hiervon nicht erfasst. Die Prämie des Notlagentarifs ist im Vergleich zu den bisherigen Prämien niedriger, weil keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Vorhandene Alterungsrückstellungen werden auch zur Beitragsreduzierung verwendet. Beitragsschuldner werden somit vor weiterer Überschuldung geschützt und sind somit eher in der Lage, Ihre Beitragsschulden auszugleichen.

Unter welchen Vorraussetzungen kommt man zurück in die GKV?

Grundvoraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt. Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden beispielsweise nach Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbstständigen Beschäftigung, unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Hier greift die Versicherungspflicht gemäß § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Damit können Versicherte, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben und seit Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, auch dann nicht mehr in eine GKV zurückkehren, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen zur (neuen) Versicherungspflicht erfüllt sind.

Bei welchem Elternteil wird das Kind mitversichert wenn einer privat versichert ist?

Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Mitversicherung einfach. Im Rahmen der Familienversicherung müssen die Eltern keinen zusätzlichen Beitrag für ihr Kind zahlen.
Ist ein Elternteil privat versichert, entfällt der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung, wenn dieser ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erzielt und regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient. In diesem Fall muss das Kind bei dem besser verdienenden Elternteil in der PKV mitversichert werden. Bei der PKV schließen die Eltern für das Kind einen eigenen Krankenversicherungstarif ab.
Ein unverheiratetes Paar, das unterschiedlich versichert ist, kann sich aussuchen, wo ihr Kind versichert werden soll. Ihnen steht die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Auswahl.
Ein verheiratetes Paar, das unterschiedlich versichert ist, kann sich nicht aussuchen, wo das Kind versichert werden soll. Es muss geprüft werden, welcher Elternteil das höhere Einkommen besitzt. Bei diesem muss auch das Kind krankenversichert werden. Wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und ein Einkommen über der JAEG erzielt, muss für das Kind auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei empfiehlt sich, dies innerhalb kürzester Zeit nach der Geburt durchzuführen. Denn innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes besteht für das Versicherungsunternehmen des Elternteils ein Kontrahierungszwang. Mögliche Erkrankungen des Kindes sind automatisch und im vollen Leistungsumfang bei einer privaten Krankenversicherung mitversichert. Dies gilt allerdings nur für einen Versicherungsschutz im gleichen Leistungsumfang wie der Elternteil besitzt. Für einen leistungsstärkeren Tarif gibt es keinen Kontrahierungszwang.

Wer darf sich privat versichern?

Nur bestimmte Personengruppen haben die Alternative, zwischen beiden Versicherungsvarianten im Bereich der Krankenversicherung zu wählen. Es können sich zunächst einmal Freiberufler, Beamte, Studenten und Selbstständige immer und ohne auf das Einkommen achten zu müssen zwischen der GKV und der PKV frei entscheiden. Bei Arbeitnehmern ist diese freie Entscheidung nur dann gegeben, wenn deren Einkommen höher als die Versicherungspflichtgrenze des jeweiligen Jahres ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist eine Sozialversicherungs-Rechengröße. Sie bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein deutscher Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Für 2013 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle Bundesländer: 52.200 Euro jährlich oder 4.350 Euro monatlich