Samstag, 22. Februar 2014

Bei welchem Elternteil wird das Kind mitversichert wenn einer privat versichert ist?

Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Mitversicherung einfach. Im Rahmen der Familienversicherung müssen die Eltern keinen zusätzlichen Beitrag für ihr Kind zahlen.
Ist ein Elternteil privat versichert, entfällt der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung, wenn dieser ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erzielt und regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil verdient. In diesem Fall muss das Kind bei dem besser verdienenden Elternteil in der PKV mitversichert werden. Bei der PKV schließen die Eltern für das Kind einen eigenen Krankenversicherungstarif ab.
Ein unverheiratetes Paar, das unterschiedlich versichert ist, kann sich aussuchen, wo ihr Kind versichert werden soll. Ihnen steht die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Auswahl.
Ein verheiratetes Paar, das unterschiedlich versichert ist, kann sich nicht aussuchen, wo das Kind versichert werden soll. Es muss geprüft werden, welcher Elternteil das höhere Einkommen besitzt. Bei diesem muss auch das Kind krankenversichert werden. Wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und ein Einkommen über der JAEG erzielt, muss für das Kind auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei empfiehlt sich, dies innerhalb kürzester Zeit nach der Geburt durchzuführen. Denn innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes besteht für das Versicherungsunternehmen des Elternteils ein Kontrahierungszwang. Mögliche Erkrankungen des Kindes sind automatisch und im vollen Leistungsumfang bei einer privaten Krankenversicherung mitversichert. Dies gilt allerdings nur für einen Versicherungsschutz im gleichen Leistungsumfang wie der Elternteil besitzt. Für einen leistungsstärkeren Tarif gibt es keinen Kontrahierungszwang.

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