Samstag, 29. März 2014

In der Arzneimittelversorgung gibt es große Unterschiede zwischen PKV und GKV

Die Analyse weise deutliche Unterschiede in der Arznei-Verordnungspraxis nach, die eine größere Wahl- und Therapiefreiheit sowie Innovationsfreundlichkeit in der PKV belegen, so das WIP in seiner Pressemitteilung: „Die Versorgungsunterschiede ergeben sich erkennbar daraus, dass der Arzt bei Privatversicherten nicht an Rabattverträge und Richtlinien gebunden ist. Er kann sich an den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Therapieansätze sowie den individuellen Bedürfnissen des mündigen Patienten orientieren, während er bei GKV-Versicherten in hohem Maße den Preis der Medikamente beachten muss, um finanzielle Nachteile (Regresse) für sich zu vermeiden.“ Regresse und Richtgrößen sollen starken Einfluss auf die Arzneimittelversorgung haben Welchen starken Einfluss das GKV-Steuerungselement der Regresse bei Überschreiten der Richtgrößen hat, will das PKV-Institut anhand der Verordnungspraxis von innovativen Gerinnungshemmern (neue orale Antikoagulanzien), deren Therapiekosten 17-mal höher liegen als bei der Standardtherapie mit Vitamin-K-Antagonisten, ausgemacht haben: „Wie das WIP feststellt, entfallen etwa 20 Prozent aller Verordnungen der neuen oralen Antikoagulanzien auf Privatversicherte, obwohl sie nur elf Prozent der Bevölkerung ausmachen.“ Die WIP-Studie untersucht auch die Wirkungen der Rabatte nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG): „Obwohl die vereinbarten Preise auch für die PKV gelten, führt das AMNOG keineswegs zu einer gleichen Verordnungspraxis von PKV und GKV“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Dies zeige sich beispielhaft beim teuren Prostatakrebs-Medikament Zytiga®, dem der Gemeinsame Bundesausschuss einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert hat. Hier liege die Zahl der Verordnungen in der PKV je Versicherten etwa doppelt so hoch wie in der GKV. Für GKV-Versicherte stellen Zuzahlungen laut Studie eine hohe Hürde dar Bei Präparaten mit einem Preis über dem Festbetrag müssen GKV-Versicherte einen Teil der Kosten selbst zahlen. Dies führe dazu, dass chronisch Kranke auf das möglicherweise für sie geeignetere Präparat verzichten, führt das WIP aus. Ein derartiges Problem stelle sich in der PKV nicht. Starke Unterschiede zeigten sich beispielsweise bei dem vom Arzneiverordnungs-Report empfohlenen kortisonhaltigen Asthmaspray Alvesco®. Bezogen auf die Versichertenzahl gab es in der PKV 5,6-mal mehr Verordnungen als in der GKV, da die Zuzahlungen für viele GKV-Patienten eine zu hohe Hürde darstellen. Mit Blick auf diese Studie sei die „von manchen gesundheitspolitischen Akteuren vertretene These einer Angleichung“ der PKV an die GKV im Arzneimittelbereich nicht haltbar. Dies schlage sich auch in abweichenden durchschnittlichen Kosten je abgegebener Packung nieder. Unterstelle man in PKV und GKV die gleiche Quote von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten, ergebe sich hier ein Preisunterschied von 30 Prozent, so das WIP. Grundlage der WIP-Arzneimittelstudie sind die Daten von mehr als 52,9 Mio. Arzneimittelverordnungen des Jahres 2012, die zur Kostenerstattung bei 14 PKV-Unternehmen eingereicht wurden. Bei diesen Unternehmen sind etwa 72 Prozent aller Privatversicherten versichert.

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