Samstag, 22. Februar 2014

Wie berechnet sich der Beitrag bei der PKV ?

Der Beitrag in der PKV berechnet sich generell nach ... 
den gewünschten Leistungen (diese stellen Sie sich selbst zusammen) 
dem Eintrittsalter (also dem Alter bei Vertragsbeginn) 
Ihrem Geschlecht (Frauen zahlen oft mehr Beiträge als Männer) 
und nicht zuletzt auch nach Ihrem Gesundheitszustand. 
Anders als in der gesetzlichen Kasse spielt Ihr Einkommen überhaupt keine Rolle. Allerdings müssen Kinder und nicht berufstätige Ehepartner extra versichert werden, denn in der privaten Kankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Deshalb ist die private Krankenversicherung für Familien oft teurer, als die gesetzliche Krankenkasse. 
Übrigens: Wer in eine private Krankenversicherung überwechselt, wechselt automatisch auch in die private Pflegeversicherung. Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner nicht berufstätig ist, müssen Sie auch separate Pflegeversicherungsbeiträge für Ihre „bessere Hälfte” entrichten. Wenn Sie Kinder haben, wären die immerhin bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert. Falls Ihr Kind in der Ausbildung ist - oder studiert und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann es in der Pflegeversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert werden. Die Beiträge und Leistungen der Studententarife können Sie hier sofort online berechnen.

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